Anwaltskosten

Ist bei einem Verkehrs- oder einem anderen Unfall ein Dritter verantwortlich, so muss dieser bzw. dessen Haftpflichtversicherung für die Anwaltskosten aufkommen. Wird die Haftung nur teilweise bestätigt (wie beispielsweise bei vorbestehenden Gesundheits-
schäden etc.), werden oft nicht sämtliche Anwaltskosten über die Haftpflichtversicherung gedeckt.

Wenn keine ausreichende Haftung des Verursachers besteht, muss abgeklärt werden, ob die Anwaltskosten durch eine Rechtsschutzversicherung oder im Rahmen des Opferhilfegesetzes gedeckt werden. Allenfalls besteht ein Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand.

Wir empfehlen den Abschluss einer Rechtschutzversicherung, bevor ein Rechtsstreit entsteht oder ein Versicherungsfall eintritt. Die freie Anwaltswahl ist gewährleistet.